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AGB

  1. Geltungsbereich
    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Dienstleistungen der Firma Agostinivent im Bereich Eventmanagement, insbesondere für Hochzeiten, Business- und Privatveranstaltungen, nach Massgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Agostinivent gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, Partnern und Lieferanten, es sei denn, es wird in der jeweiligen Klausel eines Vertrages, eine Differenzierung vorgenommen.
    Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Agostinivent.
     

  2.  Vertragsgegenstand / Vertragsgrundlagen
    Die Anbieterin erbringt Dienstleistungen im Bereich der Planung, Organisation und Durchführung von Events. Dazu gehören sowohl die vollständige Gesamtorganisation als auch die teilweise Unterstützung einzelner Bereiche eines Anlasses. Ebenfalls umfasst das Leistungsangebot Beratungen, Koordination und Betreuung von externen Dienstleistern.
    Agostinivent tritt grundsätzlich als Vertragspartnerin gegenüber der Kundin oder dem Kunden auf und übernimmt die zentrale Organisation sowie die Koordination aller vereinbarten Leistungen. Je nach Art und Umfang des Events können zusätzliche Leistungen von Drittanbietern erforderlich sein, beispielsweise im Bereich Catering, Technik, Dekoration oder Unterhaltung.
    Drittleistungen können entweder direkt durch die Kundin bzw. den Kunden oder indirekt über Agostinivent bezogen werden. Erfolgt die Vermittlung oder Buchung über Agostinivent, werden die jeweiligen Leistungen transparent kommuniziert und entsprechend vereinbart.
    Mit der Buchung oder Auftragserteilung – unabhängig davon, ob diese mündlich, schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgt – bietet die Kundin bzw. der Kunde Agostinivent den Abschluss eines Vertrages auf Grundlage der erhaltenen Offerte beziehungsweise des Angebots an. Der Vertrag kommt zustande, sobald Agostinivent die Anfrage oder Buchung bestätigt.

  3. Vertragsabschluss
    Ein Vertrag zwischen Agostinivent und der Kundin bzw. dem Kunden kommt zustande, sobald eine Offerte angenommen oder eine Buchung bestätigt wird. Die Annahme kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.
    Ein Vertragsabschluss kann ebenfalls durch sogenanntes konkludentes Handeln entstehen. Dies bedeutet, dass ein Vertrag auch dann als abgeschlossen gilt, wenn das Verhalten der Kundin bzw. des Kunden eindeutig zeigt, dass die angebotene Dienstleistung in Anspruch genommen werden möchte, beispielsweise durch die verbindliche Auftragserteilung, die Freigabe von Planungen oder die aktive Nutzung vereinbarter Leistungen.
    Grundlage des Vertrags bilden die jeweilige Offerte, allfällige Zusatzvereinbarungen sowie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Agostinivent. 

  4. Leistungsverpflichtung
    Agostinivent verpflichtet sich, sämtliche vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig, professionell und nach bestem Wissen und Gewissen zu erbringen. Die Leistungsverpflichtung von Agostinivent ergibt sich ausschliesslich aus dem vereinbarten Inhalt, aus den Vertragsunterlagen und sämtlichen darin enthaltenen Hinweisen und Erläuterungen. Prospektangaben, Social Media Content, Nebenabreden mit unseren Mitarbeitern oder Partnern, die den Umfang unserer vertraglichen Leistungen verändern oder erweitern, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
    Agostinivent schuldet keinen bestimmten wirtschaftlichen, persönlichen oder subjektiven Erfolg des Events. Insbesondere kann keine Garantie für Besucherzahlen, Umsätze, Wetterbedingungen, das Verhalten von Gästen oder den Erfolg einzelner Programmpunkte übernommen werden.
    Sofern Leistungen durch Drittanbieter erbracht werden, haftet Agostinivent ausschliesslich für die sorgfältige Auswahl und Koordination dieser Partner, nicht jedoch für deren eigenen Leistungen, Ausfälle oder Pflichtverletzungen.

  5. Preise und Zahlungsbedingungen
    a. Preisstruktur
    Die Vergütung der Dienstleistungen von Agostinivent erfolgt gemäss der jeweiligen Offerte oder individuellen Vereinbarung. Die Abrechnung kann insbesondere auf Stundenbasis, als Pauschalpreis, als Paketlösung oder in kombinierter Form erfolgen.
    Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) und exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart oder ausgewiesen.
    Zusätzliche Leistungen, nachträgliche Änderungswünsche, Mehraufwand oder Leistungen ausserhalb des ursprünglich vereinbarten Umfangs werden separat verrechnet.
    b. Zahlungsbedingungen
    Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten folgende b. Zahlungsbedingungen:
    50 % Anzahlung bei Vertragsabschluss
    50 % Restzahlung der vereinbarten Gesamtkosten ist nach Rechnungslegung von Agostinivent oder zum zwischen den Parteien vereinbarten Zahlungstermin  zu begleichen.
    Bei kurzfristigen Buchungen kann Agostinivent eine vollständige Vorauszahlung verlangen.
    Rechnungen sind innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzüge zahlbar. Bei Zahlungsverzug behält sich Agostinivent das Recht vor, Leistungen auszusetzen, zusätzliche Kosten zu verrechnen oder vom Vertrag zurückzutreten.
    Der Kunde kommt spätestens dann in Zahlungsverzug, wenn er die fällige Rechnung nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum beziehungsweise Fälligkeit vollständig begleicht. Ab Eintritt des Verzugs ist Agostinivent berechtigt, Verzugszinsen sowie allfällige Mahn- und Inkassokosten geltend zu machen.
    Bei Zahlungsverzug gilt:
    Verzugszins: 5% p.a.
    Mahngebühr:
    1. Mahnung: kostenlos
    2. Mahnung: CHF 20
    3. Mahnung: CHF 50
    Allfällige Spesen, Fremdleistungen oder Zusatzkosten werden separat ausgewiesen und zusätzlich in Rechnung gestellt.
    c. Preis- und Leistungsänderungen
    Änderungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistungen nach Vertragsabschluss bedürfen der Zustimmung von Agostinivent und können zu zusätzlichen Kosten führen.
    Zusätzlicher Aufwand, welcher aufgrund nachträglicher Änderungswünsche, unvollständiger Angaben, Verzögerungen seitens der Kundin bzw. des Kunden oder unvorhersehbarer Umstände entsteht, wird separat in Rechnung gestellt.
    Agostinivent behält sich das Recht vor, Preise angemessen anzupassen, sofern sich nach Vertragsabschluss wesentliche Kostenfaktoren verändern, insbesondere bei Preisänderungen von Drittanbietern, erhöhtem Materialaufwand, behördlichen Auflagen oder ausserordentlichen Marktveränderungen.
    Über wesentliche Preis- oder Leistungsänderungen wird die Kundin bzw. der Kunde spätestens 21 Tage vor dem Leistungstermin in Kenntnis gesetzt.
     

  6. Mitwirkungspflichten des Kunden
    Die Kundin bzw. der Kunde verpflichtet sich, Agostinivent alle für die Planung, Organisation und Durchführung des Events notwendigen Informationen rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen.
    Dazu gehören insbesondere Angaben zur Gästeanzahl, zu wesentlichen Programmpunkten sowie zu besonderen organisatorischen Anforderungen.
    Die definitive Gästeanzahl ist Agostinivent bei einer Verringerung oder Erhöhung der vertraglich vordefinierter Teilnehmerzahl von mehr als 10% 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn und bei weniger als 10% 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Eine Erhöhung der Gästeanzahl erhöht sich der vereinbarte Preis pro Teilnehmer (Location abhängig).
    Spätere Änderungen oder nachträgliche Anpassungen können zusätzlichen organisatorischen Aufwand verursachen und zu Mehrkosten führen.
    Die Kundin bzw. der Kunde ist dafür verantwortlich, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, notwendige behördliche Bewilligungen einzuholen, erforderliche Versicherungen abzuschliessen und geltende Sicherheits-, Haus- und Veranstaltungsregeln einzuhalten.
    Kommt die Kundin bzw. der Kunde diesen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht rechtzeitig nach, ist Agostinivent berechtigt, daraus entstehenden Mehraufwand, Verzögerungen oder Zusatzkosten separat in Rechnung zu stellen. In schwerwiegenden Fällen behält sich Agostinivent vor, vollumfänglich vom Vertrag zurückzutreten.
     

  7. Leistungen durch Dritte
    Agostinivent ist berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Dienstleistungen externe Drittanbieter oder Partnerunternehmen beizuziehen.
    Sofern Drittleistungen Bestandteil des Events sind, werden diese transparent kommuniziert und entsprechend vereinbart.
     

  8. Haftung
    Die Haftung der Anbieterin ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
    Die Haftung ist begrenzt auf die Auftragssumme.

    Keine Haftung für:
    Schäden durch Gäste oder Dritte
    Schäden an Locations
    Personenschäden
    Alkoholbedingte Vorfälle
    Diebstahl oder Verlust
    Wetterbedingungen
    Agostinivent haftet ausschliesslich für Schäden, welche durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten der Anbieterin verursacht wurden. Eine weitergehende Haftung wird – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
    Insbesondere übernimmt Agostinivent keine Haftung für:
    leichte Fahrlässigkeit,indirekte Schäden oder Folgeschäden,
    entgangenen Gewinn oder Umsatzausfälle,
    wetterbedingte Einflüsse,
    höhere Gewalt,
    behördliche Anordnungen,
    technische Ausfälle,
    Verspätungen oder Ausfälle von Drittanbietern,
    Schäden oder Vorfälle, welche durch Gäste, Besucher oder sonstige Dritte verursacht werden,
    Diebstahl, Verlust oder Beschädigung von eingebrachten Gegenständen.
    Sofern Drittanbieter für einzelne Leistungen beigezogen werden, haftet Agostinivent ausschliesslich für deren sorgfältige Auswahl und Koordination, nicht jedoch für deren eigenen Leistungen oder Pflichtverletzungen.
    Die Haftung von Agostinivent ist in jedem Fall auf die Höhe der vereinbarten Auftragssumme beschränkt.
    Die Kundin bzw. der Kunde haftet für Schäden, welche durch sie bzw. ihn selbst, ihre bzw. seine Gäste, Mitarbeitenden oder von ihm/ihr beigezogenen Dritten verursacht werden. Der Kunde haftet für seine Gäste und Schäden.
     

  9. Stornierung und Rücktritt durch die Kundin bzw. den Kunden
    Ein Rücktritt vom Vertrag hat schriftlich zu erfolgen. Massgebend für die Berechnung der Stornierungsfrist ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei Agostinivent.
    Sofern nichts anderes vereinbart wurde, gelten für die Stornierungen der Dienstleistungen der Firma Agostinivent die folgenden Richtwerte:
    Hochzeiten
    bis 12 Monate vor dem Event: grundsätzlich kostenlos
    bis 6 Monate vor dem Event: bis zu 50 % der Auftragssumme
    weniger als 6 Monate vor dem Event: bis zu 100 % der Auftragssumme

    Business-Events ab 50 Personen
    bis 8 Monate vor dem Event: grundsätzlich kostenlos
    bis 6 Monate vor dem Event: bis zu 30 % der Auftragssumme
    bis 3 Monate vor dem Event: bis zu 50 % der Auftragssumme
    weniger als 3 Monate vor dem Event: bis zu 100 % der Auftragssumme

    Private Events
    bis 3 Monate vor dem Event: grundsätzlich kostenlos
    bis 1 Monat vor dem Event: bis zu 50 % der Auftragssumme
    weniger als 1 Monat vor dem Event: bis zu 100 % der Auftragssumme
    Bereits erbrachte Leistungen, angefallene Aufwendungen sowie Kosten von Drittanbietern, Locations oder externen Partnern, welche aufgrund deren Vertrags- oder Stornierungsbedingungen nicht mehr zurückerstattet werden können, sind in jedem Fall durch die Kundin bzw. den Kunden zu übernehmen.
    Massgebend sind insbesondere die jeweiligen Bedingungen der gebuchten Drittanbieter und Locations.
    Agostinivent behält sich das Recht vor, bei Terminverschiebungen oder wesentlichen Änderungen des Events zusätzliche Kosten geltend zu machen.
     

  10. Rücktritt durch Agostinivent
    Agostinivent ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vereinbarte Leistungen anzupassen, sofern die Durchführung des Events aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Anordnungen, Sicherheitsrisiken, unvorhersehbarer Ereignisse oder krankheitsbedingter Ausfälle wesentlich erschwert, gefährdet oder unmöglich wird.
    In solchen Fällen bemüht sich Agostinivent nach Möglichkeit um eine angemessene Ersatzlösung oder Terminverschiebung.
    Weitergehende Ansprüche der Kundin bzw. des Kunden, insbesondere Schadenersatzforderungen, entgangener Gewinn oder Ersatz von Folgekosten, sind – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
    Bereits geleistete Zahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen werden, soweit möglich und unter Ausschluss bereits entstandener Kosten oder nicht zurückerstattbarer Drittleistungen, angemessen zurückerstattet.
     

  11. Höhere Gewalt
    Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturereignisse, Unwetter, Pandemien, Epidemien, behördliche Anordnungen, Streiks, politische Unruhen, Sicherheitsvorfälle, Ausfälle von Infrastruktur, Strom- oder Netzwerkausfälle sowie sonstige unvorhersehbare und ausserhalb des Einflussbereichs von Agostinivent liegende Ereignisse.
    Kann ein Event infolge höherer Gewalt nicht oder nur teilweise durchgeführt werden, haftet Agostinivent nicht für daraus entstehende Schäden, Ausfälle oder Zusatzkosten.
    Bereits entstandene Aufwendungen sowie Kosten von Drittanbietern können der Kundin bzw. dem Kunden in Rechnung gestellt werden, sofern diese nicht zurückerstattbar sind.
     

  12. Fristlose Kündigung durch Agostinivent
    Agostinivent ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung fristlos zu kündigen.
    Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn:
    die Kundin bzw. der Kunde die Durchführung der Veranstaltung ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich rechtswidrig/vertragswidrig verhält,
    die Kundin bzw. der Kunde trotz Mahnung fällige Zahlungen nicht leistet, wesentliche Mitwirkungspflichten verletzt werden, falsche oder irreführende Angaben gemacht werden, die Durchführung des Events gegen geltendes Recht verstösst,Sicherheitsrisiken bestehen, oder die Zusammenarbeit für Agostinivent unzumutbar wird.
    Bereits erbrachte Leistungen, entstandene Aufwendungen sowie nicht zurückerstattbare Kosten von Drittanbietern sind in jedem Fall durch die Kundin bzw. den Kunden zu bezahlen.
    Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.
     

  13. Änderungen
    Änderungen oder Ergänzungen des vereinbarten Leistungsumfangs nach Vertragsabschluss bedürfen der Zustimmung von Agostinivent.
    Nachträgliche Änderungswünsche der Kundin bzw. des Kunden, insbesondere betreffend Ablauf, Gästeanzahl, Location, Zeiten, Zusatzleistungen oder organisatorische Anforderungen, können zusätzlichen Aufwand verursachen und entsprechend zu Mehrkosten führen.
    Agostinivent behält sich das Recht vor, notwendige Anpassungen vorzunehmen, sofern diese aus organisatorischen, technischen, sicherheitsrelevanten oder behördlichen Gründen erforderlich sind und den Gesamtcharakter des Events nicht wesentlich verändern.
    Über wesentliche Änderungen und daraus entstehende Kosten wird die Kundin bzw. der Kunde spätestens 21 Tage vor dem Leistungstermin in Kenntnis gesetzt.
     

  14. Fotos und Marketing
    Agostinivent ist berechtigt, im Rahmen von Veranstaltungen erstellte Foto- und Videoaufnahmen für eigene Marketing- und Präsentationszwecke zu verwenden, sofern keine berechtigten Interessen der betroffenen Personen entgegenstehen.
    Die Kundin bzw. der Kunde kann der Nutzung einzelner Aufnahmen jederzeit schriftlich widersprechen.
     

  15. Zeitüberschreitungen
    Die im Vertrag oder in der Auftragsbestätigung vereinbarten Einsatz-, und Veranstaltungszeiten gelten als verbindliche Grundlage für die Leistungserbringung durch Agostinivent.
    Werden die vereinbarten Zeiten überschritten oder entstehen aufgrund von Verzögerungen, kurzfristigen Änderungen, zusätzlichen Programmpunkten, verlängerten Veranstaltungszeiten oder organisatorischen Anpassungen zeitliche Mehraufwände, ist Agostinivent berechtigt, den dadurch entstehenden Zusatzaufwand separat in Rechnung zu stellen.
    Dies betrifft insbesondere zusätzliche Arbeitsstunden, Personalaufwand, Transportkosten, Technikzeiten, Wartezeiten sowie Mehrkosten von Drittanbietern oder externen Partnern.
    Die Verrechnung erfolgt gemäss der vereinbarten Preisstruktur oder, sofern keine entsprechende Vereinbarung besteht, nach effektivem Aufwand zu den jeweils geltenden Ansätzen von Agostinivent.
     

  16. Budget
    Allfällige Budgetangaben, Kostenschätzungen oder Richtpreise von Agostinivent dienen ausschliesslich der unverbindlichen Orientierung und basieren auf dem zum jeweiligen Zeitpunkt bekannten Planungsstand.
    Agostinivent bemüht sich um eine möglichst realistische und wirtschaftliche Budgetplanung, übernimmt jedoch keine Garantie für die vollständige Einhaltung eines vorgesehenen Budgets.
    Insbesondere können nachträgliche Änderungswünsche, Preisänderungen von Drittanbietern, zusätzliche Leistungen, behördliche Auflagen, unvorhersehbare Umstände oder Mehraufwände zu zusätzlichen Kosten führen.
    Über wesentliche Budgetabweichungen wird die Kundin bzw. der Kunde nach Möglichkeit frühzeitig informiert.
     

  17. Datenschutz
    Agostinivent bearbeitet personenbezogene Daten der Kundinnen und Kunden ausschliesslich im Rahmen der Vertragsabwicklung, der Organisation und Durchführung von Veranstaltungen sowie zur Kommunikation mit Kundinnen und Kunden.
    Die Bearbeitung erfolgt unter Einhaltung der geltenden schweizerischen Datenschutzbestimmungen, insbesondere des Schweizer Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG).
    Personenbezogene Daten können, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist, an externe Dienstleister, Partnerunternehmen oder Drittanbieter weitergegeben werden. Dies betrifft insbesondere Leistungen in den Bereichen Location, Catering, Technik, Unterhaltung, Transport, Fotografie oder Zahlungsabwicklung.
    Weitere Informationen zur Bearbeitung personenbezogener Daten sind der separaten Datenschutzerklärung von Agostinivent zu entnehmen.
     

  18. Salvatorische Klausel
    Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags (AGB’s) unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
     

  19. Urheberrechte
    Sämtliche Konzepte, Planungen, Designs, Unterlagen, Präsentationen, Offerten, Inhalte und sonstige von Agostinivent erstellte Arbeiten bleiben geistiges Eigentum von Agostinivent, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
    Eine Weiterverwendung, Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung durch Dritte ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von Agostinivent nicht gestattet.
     

  20. Gerichtsstand
    Schweizer Recht, Gerichtsstand Tafers (FR).
     

  21. Schlussbestimmungen
    Änderungen oder Ergänzungen von Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.



    Tafers, Stand August 2026

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